UKW-Funk

Wie man auf diesem Foto sehen kann ist die Rêver mit einem UKW-Funkgerät ausgestattet. Nichts, was ich mir geordert hätte, wenn ich das Schiff selbst hätte konfigurieren können.

UKW-Antenne – weithin sichtbar

Aber es war nun einmal drauf und ist unter Sicherheitsaspekten sicher eine sinnvolle Lösung. Nicht nur die Möglichkeit im Notfall Hilfe rufen zu können; auch die AIS Daten, die das Funkgerät auf den Plotter bringt, machen das Segeln mit der Berufsschifffahrt doch einfacher. Kurs und Geschwindigkeit können abgelesen und das Schiff im Zweifelsfall per UKW angerufen werden.

Mein Problem. Ich hatte kein Short-Range-Certificate (SRC). Daher durfte ich das Schiff mit dem Funkgerät an Bord nicht nutzen. Ich habe in der ersten Saison das Funkgerät technisch funkunfähig gemacht und die Sprechmuschel zuhause gelassen. Aber man hört ja immer wieder, dass die Verpflichtung ein SRC zu haben bereits dann einsetzt, wenn eine UKW-Funkanlage an Bord sei. Daher bauen die Charter Unternehmen bei einem Charterer ohne SRC angeblich das gesamte Funkgerät aus. Ich halte das zwar rechtlich nicht für richtig, da es darauf ankommen muss, ob ein betriebsbereites Funkgerät an Bord ist; drauf ankommen lassen wollte ich es aber nicht. Zumal die Bußgelder recht hoch sein sollen.

Also habe ich den Winter über fürs SRC gebüffelt, mir bei der BNetzA ein Rufzeichen und eine MMSI für die RÊVER zuteilen lassen und muss nun nicht mehr Angst davor haben, wenn die Wasserschutzpolizei auf mich zuhält. Die Prüfung habe ich kurz nach dem Lockdown mit Handschuhen und Mundschutz unter Corona Pandemie Bedingungen im Prüfungszentrum Kiel Wittland abgelegt.

Rufzeichen und MMSI

Unter DH7844 – MMSI 211420980 ist in den Sommermonaten nun die RÊVER per UKW-Funk zu erreichen. Für längere Törns und beim Einhandsegeln wäre eine Sprechmuschel am Steuerstand oder ein Funkbedienteil sicher hilfreich.

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